Um den Auto Kaufvertrag kümmern wir uns
Um beim Verkauf Ihres gebrauchten Fahrzeugs Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden sollten Sie klare Absprachen mit dem Käufer treffen. Dennoch muss ein schriftlicher Auto-Kaufvertrag angefertigt werden, für den Fall, dass es wider Erwarten zu einem Rechtsstreit kommt. Hier erleichtert der vorher von beiden Parteien unterschriebene KFZ Kaufvertrag die Beweislage erheblich und sorgt für klare Verhältnisse.
Doch darüber müssen sie sich keine Gedanken machen, denn carsale24 bietet Ihnen beim Verkauf Ihres Wagens einen rechtsgültigen und bereits vorausgefüllten Kaufvertrag nach aktuellstem Standard an, der nicht mehr unterschrieben werden muss, da Sie bereits online die Zustimmung zum Verkauf getätigt haben. Einfacher geht’s nicht!
Wenn sie dennoch auf eigene Faust ihr Auto im privaten Rahmen verkaufen möchten, sollten sie beim Kaufvertrag ihres Autos einige Dinge beachten:
Im Netz kursieren viele Vordrucke für KFZ Kaufverträge, doch achten Sie darauf, dass diese auch juristisch wasserdicht sind. Als ADAC Mitglied können Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer auf der ADAC Webseite registrieren und vorgedruckte und juristisch geprüfte Kaufverträge für jeden Fahrzeugtyp herunterladen, egal ob Sie Händler oder Privatperson sind. In einen solchen Kaufvertrag müssen Sie dann nur noch Namen und Adresse des Käufers eintragen. Ein juristisch korrekter Kaufvertrag umfasst neben den Pflichtangaben auch einen Beleg über die Übergabe der Fahrzeugpapiere und die Anzahl der übergebenen Autoschlüssel.
Achtung: Privatpersonen dürfen beim Auto Verkauf die sogenannte Sachmängelhaftung ausschließen und müssen so nicht für Mängel haften. Dies muss jedoch im Vertrag erwähnt werden, denn sonst greift die gesetzliche Regelung und der Verkäufer muss für volle 2 Jahre für Mängel aufkommen. Wenn Sie jedoch als Unternehmer ein PKW an eine Privatperson verkaufen ist so ein Haftungsausschluss unzulässig. Zwischen zwei Unternehmern ist der Haftungsausschluss zu Sachmängeln aber erlaubt. Doch Vorsicht: Nicht nur Gebrauchtwagenhändler zählen als Unternehmer. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Auto Verkaufs in einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit befinden und beispielsweise einen gebrauchten Dienstwagen verkaufen möchten, fallen Sie ebenfalls unter die Unternehmer-Kategorie.
Bei KFZ, die aus zweiter oder dritter Hand sind, kann der Verkäufer im Normalfall nicht wissen, ob der angezeigte Kilometerstand korrekt ist. In diesem Fall sollten Sie sich mit Vertragszusätzen wie „laut Tacho“ oder „soweit bekannt“ absichern. Schließlich kontrollieren Sie noch, dass auch beide PKW Kaufverträge übereinstimmend und vollständig ausgefüllt wurden und keine Unterschiede bestehen. Werden in letzter Sekunde noch handschriftlich Änderungen am Vertrag vorgenommen, sollten beide Vertragspartner noch zusätzlich neben jeder Änderung unterschreiben.
Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen schnell, bequem und sicher verkaufen wollen, dann nutzen Sie den Service von carsale24.
* Wir erlassen Ihnen die Gutachterkosten, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Ende der Gebotsrunde über carsale24 verkaufen und wenn Sie Ihr Auto nicht verkaufen, weil der ermittelte Fahrzeugwert nicht erreicht wurde.
Ausnahme: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Ende der Gebotsrunde nicht verkaufen, obwohl der ermittelte Fahrzeugwert von einem Händler geboten wurde, berechnen wir Ihnen die Kosten für Service und Gutachter i.H.v. 89,- EUR. Den erstellten Zustandsbericht erhalten Sie in diesem Fall als PDF Dokument per E-Mail und können ihn zur weiteren Vermarktung nutzen. Hier können Sie sich ein Beispielgutachten ansehen.
Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unser Service-Team gerne weiter!
Hotline: 0800-5080555 (Mo.-Fr. 8-18 Uhr, kostenlos aus Deutschland)
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