Verschweigen Sie beim Gebrauchtwagenverkauf keine Mängel!

GebrauchtwagenmängelBeim Gebrauchtwagenverkauf muss auf einen ordentlichen Zustandsbericht geachtet werden. Dem Käufer entsteht nämlich kein Rechtsnachteil, wenn er kurz nach dem Kauf Schäden findet, die augenscheinlich schon vor dem Kauf bestanden haben. Der Käufer muss zwar das Auto vor dem Kauf untersuchen, findet er jedoch am Gebrauchtwagen Mängel nicht sofort, so kann er den Pkw noch reklamieren. Ein ordnungsgemäßer Zustandsbericht durch einen Sachverständigen über alle Schäden und Mängel kann eventuelle Streitigkeiten somit von Anfang an aus dem Weg räumen, da dieser auf Details achten wird. Im Gericht kommt es auf Schäden an, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auffallen. Handelt es sich dabei um einen eindeutigen Mangel, der dem Käufer bei der Begutachtung des Autos vor dem Kauf hätte ersichtlich werden müssen, wie zum Beispiel einen eingedrückten Kotflügel, so wird die Vermutung eines Mangels fallen gelassen. Dann ist eine Fahrzeugrückgabe nicht vorgesehen. Eine sachgemäße Dokumentation des Autos bei der Übergabe an den Käufer ist in jedem Fall die sicherste Variante, um potenzielle Auseinandersetzungen zu vermeiden.


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Ausnahme: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Ende der Gebotsrunde nicht verkaufen, obwohl der ermittelte Fahrzeugwert von einem Händler geboten wurde, berechnen wir Ihnen die Kosten für Service und Gutachter i.H.v. 89,- EUR. Den erstellten Zustandsbericht erhalten Sie in diesem Fall als PDF Dokument per E-Mail und können ihn zur weiteren Vermarktung nutzen. Hier können Sie sich ein Beispielgutachten ansehen.


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