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Gebrauchtwagen verkaufen - auf Qualitätsstandards achten

Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen will, achtet besonders auf die Sicherheit. Der Weg führt über den privaten, lokalen Verkauf, oder über den überregionalen Verkauf im Internet. Sein Auto seriös anzubieten, ist jedoch ein Anliegen, welches jedem Verkäufer am Herzen liegt. Da die Unsicherheit durch die Vielzahl an Angeboten groß sein kann, ist es besonders wichtig, gezielt auf Qualitätsstandards zu achten.

Sicher Gebrauchtwagen verkaufen mit seriösen Partnern

Wie auch schon beim Kauf von sonstigen Gütern, so sind auch beim Verkauf von Gebrauchtwagen seriöse Partner und unabhängige Zertifikate immer ein gutes Zeichen von Vertrauenswürdigkeit. Achtet der Verkäufer auf diese Markenauszeichnungen, ist er ein gutes Stück weit entfernt davon, auf billige Maschen und unseriöse Verkaufsmöglichkeiten hereinzufallen. Damit Sie vor dubiösen Anbietern bewahrt bleiben, achtet der Service von carsale24 darauf, dass Sie Ihren Gebrauchtwagen sicher verkaufen.

Gebrauchtwagen Ankauf: Die Risiken

Alle der folgenden Risiken beim selbst organisierten Gebrauchtwagenverkauf bzw. Ankauf können Sie mit dem kostenlosen Service von carsale24 umgehen:

Gewährleistungspflicht

Private Autoverkäufer können die sogenannte Sachmangelhaftung für Gebrauchtwagen beim Ankauf grundsätzlich im Kaufvertrag ausschließen. Im Vertragstext sollte dafür ein Haftungsausschluss mit der folgenden Formulierung vorhanden sein:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Aber Achtung, nicht nur Autohändler unterliegen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht: Alle Gewerbetreibenden, also Groß- und Kleingewerbe, Freiberufler und Selbstständige aller Art, müssen beim Autoverkauf für mindestens 12 Monate die Sachmangelhaftung für Gebrauchtautos übernehmen! Für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, muss ein gewerblicher Verkäufer die Verantwortung übernehmen. Als Ausnahme gelten lediglich normale Verschleißschäden oder altersbedingte Materialermüdung.

Termine & Probefahrten

Als privater Autoverkäufer müssen Sie entweder Ihre örtlichen Händler abtelefonieren oder Anrufe auf Ihr Inserat entgegennehmen. Beides kostet Ihre wertvolle Freizeit. Besonders bei erster Variante liegen die Nerven dann schnell blank und aus Zeitmangel wird oft dem erstbesten Händler der Wagen für einen unbefriedigenden Preis verkauft. Wenn Sie an Private verkaufen, müssen Sie viele Besichtigungstermine mit ungewissem Ausgang über sich ergehen lassen. Hinzu kommt, dass bei etwaigen Probefahrten Ihr Auto beschädigt oder im Extremfall sogar gestohlen werden könnte.

Verkaufspreis

Beim Gebrauchtwagenverkauf liegen Preisverhandlungen in der Natur der Sache. Der Autokäufer möchte möglichst günstig einen neuen Wagen kaufen und spielt deshalb den Wert des zu verkaufenden Fahrzeugs herunter. Der Autoverkäufer hingegen möchte, insbesondere wenn er das Geld zum Kauf eines neuen Fahrzeugs benötigt, einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen und wird kleinere Mängel verschweigen oder sogar zu kaschieren versuchen. Hier kann auf keiner Seite von einer „Fairen Fahrzeugbewertung“ gesprochen werden. Gerade Autohändler, die natürlich am Weiterverkauf Ihres Fahrzeugs verdienen möchten, werden versuchen Ihnen Ihren Wagen für einen geringeren Preis abzukaufen als dieser vielleicht objektiv bewertet wert wäre. Dies kann den Händlern jedoch nicht zwingend als Böswilligkeit oder Gewinnsucht ausgelegt werden, da auch diese wissen, dass vermutlich kleinere Reparaturen auf Grund von verschwiegenen Mängeln oder auszutauschenden Verschleißteilen beim Erwerb der Fahrzeugs miteinkalkuliert werden müssen.

Tachomanipulation

Bitte manipulieren Sie vor dem Verkauf nicht am Kilometerstand Ihres Fahrzeugs herum. Es ist allgemein bekannt, dass sich bei ausnahmslos allen Autos, insbesondere bei älteren Modellen, der Tachostand verändern lässt. Selbst wer von solchen Manipulationen keine Ahnung hat, kann dies meist von den „Automechanikern des Vertrauens“ für 50€ erledigen lassen. Doch wer hier versucht mehr Geld für seinen Gebrauchtwagen zu ergaunern, den kann dies seit dem 17. August 2005 teuer zu stehen kommen. Durch den Paragraphen 22 b des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Person, die den Tachostand eines Fahrzeugs ändert, mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Beim Autoverkauf haben also Lügen kurze Beine, wenn eine Tachomanipulation nachgewiesen werden kann. Gerade Händler mit eigener Werkstatt oder auch in der Materie bewanderte Privatleute können einen solchen Betrug leicht aufdecken.

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Und so einfach funktioniert´s: Gehen Sie mit dem Mauszeiger über die einzelnen Schritte!

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