Verwechseln Sie nicht ein Fahrzeug aus Leasing mit einem finanzierten Auto.
Ein Leasing Auto zu verkaufen ist nicht ohne weiteres möglich, da selbstverständlich nur Fahrzeuge aus eigenem Eigentum verkauft werden können. Ein Leasingauto gehört aber nicht wirklich dem Kunden, der das Auto geleast hat, sondern zunächst dem Vertragspartner, der Leasinggesellschaft. Der Kunde besitzt lediglich ein Vorkaufsrecht zum Ende des Leasing-Vertrags.
Ein laufender Leasingvertrag kann in der Regel nur vorzeitig beendet werden, indem alle noch ausstehenden Leasingraten bezahlt werden. Danach kann das Fahrzeug vom Vertragspartner zum sogenannten Restwert (derzeitiger Marktwert) erworben werden.
Eine sogenannte Leasingübernahme, um ein Auto am Ende des Leasings kaufen zu können, funktioniert so:
Beim Leasing wird ein Auto im Prinzip nur für eine gewisse Zeit „gekauft“. Der Leasingnehmer zahlt dabei neben der Miete nur die Nutzung des Fahrzeugs, also Benzin und Instandhaltung. Am Ende eines Leasingvertrags kann der Mieter des Fahrzeugs den Wagen zu seinem zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktwert, dem sogenannten Restwert, kaufen. Kauft er das Auto nicht, so wird ein sogenannter Leasingrückläufer daraus, an dem häufig Autohändler interessiert sind.
Es gibt zwei Arten ein Auto zu leasen:
Bei Vertragsabschluss wird eine Kilometerlaufleistung vereinbart, die nicht überschritten werden sollte. Man könnte beispielsweise vereinbaren, dass man innerhalb von einem Jahr nicht mehr als 20.000 Kilometer zurücklegt, um zur Arbeitsstelle und zurück pendeln zu können. Es gibt meist einen geringen „Kilometer-Puffer“ den man zu viel und natürlich auch zu wenig fahren darf. Alles darüber oder darunter muss dann am Ende des Jahres vom Leasingnehmer pro Kilometer und vereinbartem Satz nachgezahlt werden, bzw. wird von der Leasinggesellschaft zurückgezahlt.
Hier wird gleich zu Beginn des Leasing Vertrags ein Wert für das Leasing-Auto festgelegt, welchen der Kunde am Ende der Vertragslaufzeit als Abschlusszahlung leisten muss. Eigentlich sollte sich dieser Wert dann mit dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs bei Rückgabe decken, doch häufig liegt der Wert durch übermäßigen Verschleiß oder sogar Unfallschäden unter dem Marktwert. In diesem Fall muss der Kunde der Leasinggesellschaft die von einem Gutachter errechnete Differenz auszahlen. Ist das Auto durch sehr gute Pflege oder Veränderung der Nachfrage auf dem Automarkt sogar mehr wert, erhält meist der Kunde 75% des Mehrerlöses und die Leasinggesellschaft 25 Prozent.
Bild von www.scharfelinse.com oder: Andreas Jacob