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Privater Autoverkauf: Tipps

Sollten Sie sich trotz der unproblematischen Abwicklung beim Verkauf Ihres Autos bei carsale24 für den privaten Autoverkauf entscheiden, möchten wir Ihnen an dieser Stelle ein paar nützliche Tipps mit auf den Weg geben.

Auf Volljährigkeit der Käufer achten

Grundvoraussetzung für einen gültigen Kaufvertrag ist die Volljährigkeit. Da Jugendliche unter 18 Jahren noch nicht voll geschäftsfähig sind, dürfen diese nur mit Zustimmung Ihrer Eltern ein Auto oder ein anderes Fahrzeug kaufen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Sie selbst Privatperson oder eingetragener Händler sind.

Die Probefahrt

Bevor ein möglicher Käufer Ihr Gebrauchtauto für eine Probefahrt entführt, sollten Sie sich unbedingt Führerschein und Personalausweis geben lassen. Entweder begleiten Sie den Interessenten bei der Probefahrt oder Sie behalten den Personalausweis, bis dieser mit Ihrem Fahrzeug wieder zurück gekehrt ist.

Verdeckte und offensichtliche Schäden am Fahrzeug

Wenn Ihnen als Verkäufer bereits kleinere oder größere Mängel an Ihrem Auto bekannt sind, sollten Sie dem Käufer diese wahrheitsgemäß im Vorfeld mitteilen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Natürlich muss nicht auf jeden kleinsten Kratzer aufmerksam gemacht werden, doch ob es sich beispielsweise um einen Unfallwagen handelt oder nicht, müssen Sie spätestens bei gezielter Nachfrage des Kaufinteressierten beantworten. Insbesondere, wenn die Schäden am Fahrzeug so groß sind, dass während der Fahrt Gefahr für den Fahrer besteht, müssen Sie dies unbedingt noch vor einer Probefahrt mitteilen. Wenn eine Kupplung schwergängig ist oder die Bremsen nicht richtig funktionieren, machen Sie sich bei zugelassener Probefahrt strafbar. Selbst eine ungenügende Profiltiefe der Reifen oder ein leichtes Spiel im Lenkrad, kann für jemanden, der Ihr Fahrzeug nicht kennt, katastrophale Folgen haben.

Der KFZ Kaufvertrag

Wenn Sie sich mit dem Käufer auf einen Preis geeinigt haben, muss dies natürlich in Form eines Kaufvertrags schriftlich festgehalten werden. Welche Vertragsbestandteile in einem solchen KFZ Kaufvertrag enthalten sein müssen, finden Sie auf der Informationsseite zum Auto Kaufvertrag.

Bezahlung bei Verkauf

Wenn es sich beim Verkaufspreis um eine überschaubare Geldmenge handelt, sollten Sie auf Barzahlung bestehen. Die meisten Autohändler werden dies bei kleineren Summen ohnehin tun. Denn bei der Bezahlung per Überweisung oder Scheck können unliebsame Probleme auftreten. Schecks oder Konten können z.B. aus irgendwelchen Gründen nicht gedeckt sein.

Ummeldung des verkauften Autos

Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs sollten Sie darauf bestehen, dass der Käufer dieses sofort bei der entsprechenden Zulassungsstelle ummeldet. Zudem sollten Sie sich schriftlich geben lassen, dass der Käufer für alle Schäden selbst aufkommt bis er das Fahrzeug umgemeldet hat, insbesondere weil Ihr Autoversicherungsvertrag bestehen bleibt, bis der Käufer einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Darum ist es wichtig, dass im Kfz-Kaufvertrag das genaue Datum und die Uhrzeit der Fahrzeug-Übergabe notiert werden. Schließlich müssen Sie als Verkäufer des Autos der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung melden, dass Sie Ihr Fahrzeug an einen neuen Besitzer verkauft haben. Dafür reicht es für gewöhnlich eine Kopie des Kaufvertrags an den Versicherer zu schicken.

Sie finden weitere und umfangreiche Autoverkauf Tipps im Gebrauchtwagen Ratgeber.

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