Einen Unfallwagen verkaufen: Was ist alles zu beachten?
Unfallschäden sind nach dem Verkauf eines Autos häufig Anlass für streitige Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer. Deshalb sollte jeder Autoverkäufer, der einen Unfallwagen verkaufen möchte, die gesetzlichen Bestimmungen beachten, um nicht mit Regress-Ansprüchen konfrontiert zu werden. Grundsätzlich müssen ein gewerblicher Händler und auch ein privater Verkäufer den Kaufinteressenten bei den Verkaufsgesprächen ungefragt darauf hinweisen, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hat. Zumindest gilt dies für Schäden, die über einen leichten Anstoß mit Bagatellcharakter hinausgehen. Ein Bagatellschaden ist ein Blechschaden oder eine kleinere Verformung, deren Beseitigungsaufwand nicht über etwa 500 EUR hinausgehen sollte. Darüber hinausgehende Unfallschäden stellen hingegen einen Mangel des Fahrzeuges dar und lösen Gewährleistungsansprüche des Verkäufers aus. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufinteressenten auf einen Unfallschaden hinzuweisen, auch wenn dieser nicht selbst danach fragt.
Gewährleistungshaftung beim Verkauf von Unfallwagen
Die Rechtsprechung stellt aber an Händler und Privatverkäufer unterschiedliche Anforderungen. Wenn der gewerbliche Händler ein Fahrzeug als unfallfrei anpreist, muss er sich vorher davon überzeugen, dass das Fahrzeug tatsächlich keine Unfallspuren aufweist. Er muss den Wagen mit üblichen Methoden untersuchen, ihn auf eine Hebebühne stellen und von allen Seiten prüfen. Unterlässt er eine solche Prüfung oder verschweigt er gar einen ihm bekannten oder erkannten Unfallschaden, handelt er sorgfaltswidrig oder sogar arglistig und haftet dem Käufer für den Fahrzeugmangel. Als gewerblicher Händler hat er auch nicht die Möglichkeit, seine Gewährleistungshaftung auszuschließen. Die Vertragsklausel "gekauft wie besehen oder besichtigt" ist unwirksam. Der Verkauf gilt als Verbrauchsgüterkauf. Der Händler ist daher gezwungen, ein Fahrzeug eingehend zu untersuchen und dürfte daher potentielle Nachbesserungskosten in den Verkaufspreis einkalkulieren müssen. Zwar kann er sich in einem ersten Schritt auf eine Sichtprüfung beschränken. Sobald er aber Anhaltspunkte für einen Unfallschaden erkennt, muss er weitergehende Untersuchungen veranlassen. Im Zweifel muss er den Kaufinteressenten über seinen Verdacht informieren. Wenn beispielsweise beim Öffnen der Motorhaube eine unsaubere Schweißnaht ins Auge fällt, muss er das Fahrzeug untersuchen.
Beim Verkauf eines Unfallwagens durch einen privaten Verkäufer bezieht die Rechtsprechung seine Erklärung nur auf die Kenntnisse aus seiner Besitzzeit. Sind ihm jedoch Anhaltspunkte für einen Unfallschaden bekannt, darf auch er diese nicht verschweigen. Vor allem darf er einen Unfallschaden nicht bagatellisieren. Er muss auch vorsichtig sein, wenn er die Unfallfreiheit zusichert. Bezieht er diese Zusicherung auf seine Besitzzeit, wird der Gewährleistungsausschluss nicht anerkannt, da er auch als Nachfolgebesitzer keine Aussagen treffen darf, die er letztlich nicht überprüfen kann. Soweit er den Wagen ohne Erklärung zur Unfallfreiheit verkauft und auch nichts arglistig verschweigt, greift der vereinbarte Gewährleistungsausschluss.
Beim Unfallwagenverkauf keine Mängel verschweigen!
Wenig sinnvoll ist es auch, das Fahrzeug als Unfallfahrzeug zu deklarieren und damit den Ausschluss der Gewährleistungshaftung zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung wird als Umgehung des Gesetzes bewertet und ist in der Regel unwirksam. Der richtige Weg besteht vielmehr darin, im Kaufvertrag den Unfallschaden genau zu bezeichnen, damit der Käufer genau weiß, was er kauft. Dann kann er später keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, da der Unfallschaden Vertragsinhalt wurde. Wer den damit zwangsläufig verbundenen Kaufpreisverlust scheut, kann versuchen, das Auto in seine Einzelteile zu zerlegen und diese einzeln zu verkaufen. Es ist immer zu bedenken, dass Nachbesserungsforderungen des Käufers oft einen erheblich höheren Kostenaufwand und Ärger verursachen, als wenn der Verkäufer einen fairen Kaufpreis angesetzt hätte.